Zur Umsetzung der im Quartier Südliche Altstadt (QSA) geplanten Maßnahmen sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Hierfür wurde der Bebauungsplan Nr. 313 „Jakob-Koenen-Straße“ aufgestellt. Dieser regelt für den Kernbereich des QSA (ehemaliges Güterbahnhofsgelände und Umgebung) die Art und das Maß der zulässigen Bebauung. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes spielt die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger eine wesentliche Rolle. Die frühzeitige Beteiligung hat in Form mehrerer Bürgergespräche im Jahr 2017 stattgefunden. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes fand im Herbst 2022 statt. Hier konnten die Träger öffentlicher Belange sowie die Behörden und die Öffentlichkeit erneut Stellung zu den Planungen nehmen. Im Februar 2023 wurde der Bebauungsplan vom Rat der Stadt Lippstadt als Satzung beschlossen. Seit dem 12.07.2023 ist dieser rechtskräftig.

Weitere Informationen zum Bebauungsplan Nr. 313 erhalten Sie im Bauleitplanungs-Portal der Stadt Lippstadt:

https://www.lippstadt.de/stadtraum/stadtentwicklung-und-bauen/bauleitplanung/

Bebauungsplan Nr. 313

Geltungsbereich des Bebauungsplanes des Stadt Lippstadt Nr. 313 „Jakob-Koenen-Straße“