Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Teilgebietes der Gemeinde. Er wird deshalb auch als der verbindliche Bauleitplan bezeichnet und anders als der Flächennutzungsplan als Satzung, d. h. als Ortsrecht beschlossen. Der kleinteiligere Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Das heißt, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes vereinbar mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes sein müssen. Der Bebauungsplan konkretisiert somit die Darstellungen des Flächennutzungsplanes und setzt für die räumlich begrenzten Bereiche in rechtsverbindlicher Weise fest, ob und wie die Grundstücke bebaut werden dürfen. Zu den Festsetzungsmöglichkeiten gehören u. a.:
- Art und Maß der baulichen Nutzung
- die Bauweise
- die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen
- die Stellung der baulichen Anlagen
- Festsetzungen für Gemeinbedarfs- und Infrastruktureinrichtungen
- für Grün- und Freiflächen
- zum Umweltschutz, für spezielle Nutzungsarten
- für Verkehrsflächen und -einrichtungen.